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Verfahren:
Das Verfahren eines Kennzeichenstreites wird oft im einstweiligen Rechtsschutz begonnen. Dadurch kann schnell und wirksam eine weitere Verletzung unterbunden werden. Einer solchen einstweiligen Verfügung sollte zunächst eine Abmahnung vorweg gehen. Hierbei ist aber größte Vorsicht geboten, denn eine unberechtigte Abmahnung kann hier anders als etwa im Wettbewerbsrecht unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den ausgeübten Gewerbebetrieb bereits zum Schadensersatz führen. Entstandene Anwaltskosten des zu Unrecht abgemahnten wären dann beispielsweise zu ersetzen.
Einzelheiten erfahren Sie auf den hinter dem Link zu den jeweiligen Verfahrensschritten befindlichen Seiten.
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